Pastoralbüro24

Patenbescheinigung anfordern

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Voraussetzungen für die Übernahme eines Patenamts sind nach Kirchenrecht Taufe, Firmung und Mitgliedschaft in der römisch-katholischen Kirche. Wenn keine Firmung vorliegt, wird lediglich eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche ausgestellt. Gehen Sie damit zum taufenden Seelsorger, der dann über die Zulassung zum Patenamt unter dieser Voraussetzung entscheidet.

Eine Paten- oder Zugehörigkeitsbescheinigung kann nur vom Pastoralbüro der zuständigen Heimatgemeinde ausgestellt werden. Unser Pastoralbüro kann also nur Paten- oder Zugehörigkeitsbescheinigungen für Personen ausstellen, die in unserer Pfarrgemeinde gemeldet sind.

Über das folgende online-Formular kann eine Paten- oder Zugehörigkeitsbescheinigung direkt angefordert werden. Das PastoralbüroTeam bearbeitet Ihre Anforderung anschließend und meldet sich, wenn die Bescheinigung vorliegt. Sie kann dann von Ihnen persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht im Pastoralbüro abgeholt werden kann.

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